AGB

1.)       Vertragsabschluss

Die C&C Immobilien GmbH – Makler – erbringt Leistungen für Miet- und Kaufinteressenten ausschließlich gegen Entgelt (Provisionsanspruch). Dies gilt uneingeschränkt auch dann, wenn ein Maklerauftrag des Vermieters oder Verkäufers besteht. Mit der Inanspruchnahme, der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, die auf die Aushändigung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen oder deren Kenntnisnahme folgt, kommt der Maklervertrag mit dem Miet- oder Kaufinteressenten zustande.

2.)       Provision

Für eine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie hat ein Immobilienmakler Anspruch auf eine Provision. Die Provisionshöhe hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab und wird prozentual auf Grundlage des vermittelten Immobilienwertes berechnet.

3.)       Nichtdurchführung

Die Verpflichtung zur Provisionszahlung entfällt nicht, wenn der Kaufvertrag nicht durchgeführt wird, es sei denn, er würde aufgrund anfänglich bestehender objektiver Umstände, angefochten oder rückwirkend aufgehoben.

4.)       Ersatzgeschäfte

Der Provisionsanspruch besteht auch, wenn anstelle des angebotenen Miet- oder Kaufvertrages ein Ersatzvertrag mit einem wirtschaftlich gleichen Erfolg und / oder einem anderen Vertragspartner zustande kommt.

5.)       Weitergabe von Informationen an Dritte

Kommt es aufgrund der Weitergabe von Informationen des Kunden zu einem Vertragsabschluss eines Dritten bezüglich der durch den Makler nachgewiesenen Vertragsabschlussmöglichkeit, so ist der Kunde in gleicher Weise zur Zahlung der sich aus diesem Vertrag ergebenen Provision verpflichtet, es sei denn, der Makler hätte einen eigenen Provisionsanspruch gegen den Dritten.

6.)       Vorkenntnis

Es obliegt dem Kunden für den Fall, dass er die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages schon vorher gekannt hat, dies unverzüglich mitzuteilen. Bei einer Fortsetzung der Inanspruchnahme unserer Tätigkeit verstehen wir dies dahin, dass trotz Vorkenntnis ein vorbehaltloses Provisionsversprechen uns gegenüber bekräftigt und ein Verzicht auf die Geltendmachung einer Vorkenntnis erklärt wird. Wir nehmen einen derartigen Verzicht an.

7.)       Vertraulichkeit

Angebote und Mitteilungen, insbesondere Objektnachweise sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und deshalb vertraulich zu behandeln. Insbesondere dürfen diese nicht Dritten zugänglich gemacht werden, zum Beispiel an andere Interessenten weitergeleitet werden. Verletzt der Kunde diese Verpflichtung, so ist er dem Makler zum Schadensersatz verpflichtet.

8.)       Doppeltätigkeit

Die Gesellschaft ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

9.)       Haftung für Immobilienangaben

Hinsichtlich der gemachten Angaben über die Immobilien ist der Makler auf die Erklärung der Vermieter / Verkäufer angewiesen. Soweit Angaben zu den Objekten gemacht werden, werden diese ausdrücklich als Überbringer der Verkäufer / Vermieter gemacht. Für die Richtigkeit dieser Angaben haftet der Makler nicht, es sei denn, aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Der Makler übernimmt keine Gewähr und keinerlei Garantien hinsichtlich der Beschaffenheit der Objekte und der Bonität der Vertragspartner.

10.) Vertragsabschriften

Der Kunde verpflichtet sich darauf hinzuwirken, dass der Makler bei Abschluss der Verträge anwesend ist. Er weist den beurkundenden Notar an, dem Makler eine Abschrift der abgeschlossenen Verträge auszuhändigen und ermächtigt den Makler zur Entgegennahme der Abschriften. Im Übrigen verpflichtet sich der Kunde eine Abschrift des Vertrages dem Makler auszuhändigen.

11.)    Vertragserfüllung

Der Makler nimmt keinerlei Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarung zwischen Verkäufer / Vermieter und Käufer / Mieter dienen.

12.)    Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, so ist der Gerichtsstand der Sitz des Maklers.